Tarifverhandlungen tv n
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Die Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen (Mantel) und Entlohnung. Als Arbeitgeber fungieren zumeist kommunale Verkehrsbetriebe, Verkehrsgesellschaften oder Stadtwerke. In einigen Verkehrsbetrieben (z.B. Da der alte Tarifvertrag Ende 2024 abgelaufen ist. Die Haustarifverträge (Mäntel) der Hamburgischen ÖPNV-Unternehmen Hochbahn und VHH yoav shtern ebenfalls Teil dieser Tarifrunde.
Die Übergabe der Forderungen wird heute an vielen Orten durch Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays For Future begleitet.
76,50 €
§ 21 Ausschlussfristen
§ 22 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 23 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst
§ 24 Überleitungsregelungen
§ 25 Übergangsregelungen
§ 26 Inkrafttreten
Anlage 1 Entgeltordnung gem.
50,00 €
§ 19 Zusatzversorgung
§ 20 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B.
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TV-N - Tarifvertrag Nahverkehr
(TV N NRW)
Bisher sind keine zu finden. In allen Tarifbereichen fallen heute täglich Busse und Bahnen aus, weil es nicht genug Personal gibt.
Zusätzlich soll in Bayern der ungekündigte Tarifvertrag verhandelt werden. Deswegen stehen wir heute in vielen Städten zusammen - für gute Arbeit und Mobilität für alle", so Darya Sotoodeh von Fridays for Future.
- KommunalForum.de
- Einrichtungen im öffentlichen Dienst
- Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr
- TV-N
90,00 €
76,50 €
„Die Bundesregierung versteht immer noch nicht, dass die Arbeitsbedingungen im Nahverkehr krank machen.
Die Tarifverträge Nahverkehr beinhalten auch Entgeltordnungen mit Vorgaben zur Eingruppierung in Entgeltgruppen. Zu den Kernforderungen gehören Entlastungselemente, in jeweils mehreren Bundesländern: Verkürzung der Wochenarbeitszeit, Erhöhung des Urlaubsanspruches, zusätzliche Entlastungstage für Schicht- und Nachtarbeit sowie
Begrenzung geteilter Dienste und unbezahlter Zeiten im Fahrdienst.
Der größte Teil der kommunalen ÖPNV-Unternehmen ist den Tarifverträgen Nahverkehr (TV-N) unterworfen, die in den Bundesländern (außer Hamburg) durch den jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) mit ver.di abgeschlossen und jeweils auch vor Ort verhandelt werden.
Es gibt für jedes Bundesland einen eigenen TV-N. Der TV-N Bayern ist nicht gekündigt, hier wird auf Grundlage einer freiwilligen Verpflichtung der Arbeitgeber dennoch verhandelt.