Tvöd e arbeitszeit

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Die innerhalb eines Arbeitszeitkorridors geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden im Rahmen des nach Absatz 2 Satz 1 festgelegten Zeitraums ausgeglichen.
(7) Durch Betriebs- / Dienstvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden. [§ 6 Abs. 2 TVöD]

wöchentlicher Arbeitszeitkorridor

Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden.

Die in dessen Rahmen geleisteten S12 tvöd ost werden längstens innerhalb eines Jahres ausgeglichen. Erhöhungsstunden sind keine Überstunden im Sinne von § 7 Abs. 7 und Abs. 8 TVöD. Der besonderen Situation von Teilzeitbeschäftigten ist Rechnung zu tragen.

Für Arbeitsstunden, die über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten hinausgehen (Erhöhungsstunden), erhalten Beschäftigte tvöd f vertrag Zuschlag

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 9b in Höhe von 25 Prozent und
  • in den Entgeltgruppen 9c bis 15 in Höhe von 10 Prozent
des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.


(6) Durch Betriebs- / Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden.

Protokollerklärung zu Absatz 4:
In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben kann an Sonn- und Feiertagen die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden.

Ausgrabungen, Expeditionen, Schifffahrt) oder saisonbedingt erheblich verstärkte Tätigkeiten anfallen, kann für diese Tätigkeiten die regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verlängert werden, wenn durch Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Ende des Ausgleichszeitraums nach Absatz 2 Satz 1 ein entsprechender Zeitausgleich durchgeführt wird.
(2) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen.

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen / dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
(1.1) In Tvöd pflege stufe 9 und Betrieben, in denen auf Grund spezieller Aufgaben (z.B. Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen / dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.

Die Erhöhung ist zu befristen und kann bis zu 18 Monate betragen. Verlängerungen sind einvernehmlich möglich und zu befristen. Die innerhalb der täglichen Rahmenzeit geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden längstens innerhalb eines Jahres ausgeglichen. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet.

Näheres kann durch Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarungen geregelt werden. [§ 6 Abs. 7 TVöD]

   

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Eine Kündigung der Vereinbarung zur Arbeitszeiterhöhung hat keine weiteren Auswirkungen auf den eigentlichen Arbeitsvertrag.

(5) Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher / dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags- Feiertags- Nacht- Wechselschicht- Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Die Arbeitszeiterhöhung gilt stets befristet für bis zu 18 Monate. Die Regelung tritt zum 1.
(8) Die Absätze 6 und 7 gelten tvöd l lehrer alternativ und nicht bei Wechselschicht- und Schichtarbeit. Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber nach eigenen Grundsätzen verfahren, sind diese abweichend von den Sätzen 1 bis 4 maßgebend.

Protokollerklärung zu § 6:
Gleitzeitregelungen sind unter Wahrung der jeweils geltenden Mitbestimmungsrechte unabhängig von den Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7) möglich.


Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.