Tvöd f vertrag
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Es setzt sich aus dem Allgemeinen Teil (TVöD-AT) und einer Vielzahl von Besonderen Teilen (BT) zusammen, die spezifische Regelungen für unterschiedliche Branchen und Bereiche festlegen.
Am Beispiel des TVöD VKA für die Verwaltung (TVöD-V) werden hier die typischen Inhalte des TVöD dargestellt:
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 5 Qualifizierung
Abschnitt II: Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§§ 7, 8 Sonderformen der Arbeit/ Ausgleich (Zuschläge) für § 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung(Teilzeit: Anspruch, Antrag)
Abschnitt III: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt(monatliches Gehalt)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den TVöD Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung(Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)
Abschnitt IV: Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V: Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Auflösungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)
Abschnitt VI: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister, Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
Anlage 1 Entgeltordnung TVöD VKA
Anlage A Tabellenentgelt TVöD VKA
Anlage C Tabellenentgelt Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst TVöD VKA
Anlage D Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigte
Niederschriftserklärungen
(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr.
13)
Der TVöD gilt nichtfür.
Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, spätestens am dritten Werktag nach der Zustel-lung der Einigungsempfehlung die Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Einigung wieder auf-zunehmen. eigene Entgeltgruppen und spezielle Entgelttabellen) sind jedoch in den oben genannten besonderen Teilen enthalten.
Bei der Einstellung von Quereinsteigern und bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt.